Seit dem 1. Oktober 2025 sind wir verpflichtet, die Behandlungsdaten Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochzuladen. Diese Behandlung beginnt mit dem Einlesen der Versichertenkarte.
Diese Vorgabe setzen wir automatisch um, es sei denn, Sie widersprechen dem Vorgehen aktiv:
Sollten Sie mit dieser Datenübertragung nicht einverstanden sein, so sagen Sie uns dies bitte beim Einlesen Ihrer Karte! Wir vermerken Ihre Entscheidung in unserer Dokumentation und werden keine Daten übertragen. Der Befundbericht wird dann, wie bisher auch, lediglich Ihrem Hausarzt bzw. dem überweisenden Arzt zugestellt, sofern Sie dem zugestimmt haben.
Die einzupflegenden Behandlungsdaten Ihrer aktuellen Behandlung umfassen bei uns:
• elektronischer Arztbrief, welcher auch an den überweisenden Arzt (i.d.R. Hausarzt) gesendet wird. In ihm ist der aktuell erhobene Untersuchungsbefund enthalten mit Daten der Endoskopie, Labordiagnostik und Ultraschalluntersuchungen.
• per e-Rezept verschriebene Medikamente fließen in Ihrer ePA in die Medikationsliste ein.
Wenn Sie sich noch nicht mit der ePA-Einführung befasst haben, hilft Ihnen gerne Ihre Krankenkasse weiter. Danke für Ihr Verständnis, dass wir die Aufklärungspflicht der Krankenkassen zur ePA nicht in unserem Praxisalltag übernehmen können.